Allgemeine Geschäftsbedingungen BR Handelsgesellschaft mbH
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der BR Handelsgesellschaft mbH (im Folgenden "BR Handelsgesellschaft") und ihren Geschäftspartnern (im Folgenden "Kunde") über den Verkauf, die Vermietung und den Service von mobilen und stationären Recyclinganlagen abgeschlossen werden.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, BR Handelsgesellschaft stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
2.1. Alle Angebote der BR Handelsgesellschaft sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrags oder mit der Auslieferung der Ware bzw. Erbringung der Dienstleistung zustande.
2.3. Bestellungen des Kunden gelten als verbindlich. Änderungen oder Stornierungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der BR Handelsgesellschaft möglich.
3. Leistungsumfang
3.1. BR Handelsgesellschaft bietet den Verkauf und die Vermietung von mobilen und stationären Recyclinganlagen sowie dazugehörige Serviceleistungen an.
3.2. Der genaue Leistungsumfang (z.B. Art der Anlagen, Mietdauer, Serviceleistungen) wird im jeweiligen Vertrag oder Angebot detailliert beschrieben.
4. Preise und Zahlung
4.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Die Zahlungsbedingungen werden im Vertrag oder Angebot festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.3. Bei Mietverträgen erfolgt die Zahlung gemäß den im Vertrag festgelegten Raten oder Zahlungen.
4.4. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist BR Handelsgesellschaft berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
5. Lieferung und Vermietung
5.1. Die Lieferung von verkauften Geräten erfolgt gemäß den im Vertrag vereinbarten Lieferbedingungen. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.
5.2. Bei Mietverträgen wird die vereinbarte Mietzeit und die Lieferung/Abholung der Anlagen im Vertrag festgelegt. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der BR Handelsgesellschaft möglich.
6. Serviceleistungen
6.1. BR Handelsgesellschaft bietet Serviceleistungen für die von ihr verkauften und vermieteten Anlagen an. Der Umfang der Serviceleistungen wird im jeweiligen Vertrag oder Angebot festgelegt.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Anlagen regelmäßig warten zu lassen, um eine ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Eine detaillierte Wartungs- und Inspektionsvereinbarung kann zusätzlich getroffen werden.
7. Haftung und Gewährleistung
7.1. BR Handelsgesellschaft haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
7.2. Bei Verkauf von Anlagen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für Mietgeräte gilt, dass Mängel dem Kunden innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden müssen.
7.3. Bei Serviceleistungen übernimmt BR Handelsgesellschaft keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung der Geräte oder durch Dritte verursacht wurden.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Die gelieferten oder vermieteten Anlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises oder bis zur Rückgabe der Mietanlagen im Eigentum der BR Handelsgesellschaft.
9. Vertragslaufzeit und Kündigung
9.1. Mietverträge sind mit der im Vertrag angegebenen Laufzeit befristet. Eine vorzeitige Kündigung ist nur mit Zustimmung von BR Handelsgesellschaft möglich.
9.2. BR Handelsgesellschaft kann den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei unsachgemäßer Nutzung der gelieferten oder gemieteten Anlagen.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
10.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.3. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der BR Handelsgesellschaft, soweit gesetzlich zulässig.